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Häufige Fragen (FAQ)
01 - Arbeitsweise & Qualifikation02 - Kosten & Abrechnung03 - Ablauf & Organisation04 - Vertraulichkeit & Notfälle
Warum rechnest du nur privat ab?
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie darf ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen – dafür fehlt mir die Kassenzulassung, die nur approbierten Psychotherapeut:innen vorbehalten ist. Deshalb, und weil das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 stammt, rechtlich unverbindlich ist und nie an die wirtschaftliche Realität angepasst wurde, arbeite ich grundsätzlich als Selbstzahler-Praxis: Du erhältst von mir eine Rechnung zu meinem frei vereinbarten Honorar, die du direkt begleichst.Bist du privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt, greift hier das sogenannte Kostenerstattungsprinzip, das für alle privatärztlichen und -therapeutischen Leistungen gilt: Du bezahlst die Rechnung zunächst selbst und reichst sie anschließend bei deiner Versicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung ein. Nur wenn deine Versicherung dies ausdrücklich verlangt, stelle ich die Rechnung nach GebüH statt zu meinem freien Honorar aus.
Was sind die Vorteile, wenn du die Therapie privat selbst bezahlst?
Kein Antragsverfahren, kein Warten – wir können sofort beginnen.Volle Vertraulichkeit gegenüber Dritten – keine Diagnosemeldung an eine Krankenkasse.Freie Methodenwahl statt vorgegebenem Verfahren.Flexible Taktung nach deinem Bedarf, nicht nach genehmigten Kontingenten.Transparenz: Du weißt von Anfang an, was eine Sitzung kostet.
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