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Häufige Fragen (FAQ)
01 - Arbeitsweise & Qualifikation02 - Kosten & Abrechnung03 - Ablauf & Organisation04 - Vertraulichkeit & Notfälle
Was ist der Unterschied zwischen einer Heilpraktikerin für Psychotherapie und einem approbierten Psychotherapeuten?
Approbierte Psychotherapeut:innen haben ein Studium der Psychologie oder Medizin sowie eine staatlich geregelte Approbationsausbildung absolviert. Sie unterliegen der Aufsicht einer Psychotherapeutenkammer und sind bei kassenärztlicher Zulassung an eines der vier anerkannten Richtlinienverfahren gebunden (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, systemische Therapie). Das Psychotherapeutengesetz sowie die Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern verpflichten sie zudem, ihre Behandlungen nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin und wissenschaftlich anerkannter Verfahren durchzuführen.Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich diesen Voraussetzungen nicht. Meine Qualifikation habe ich erworben nach dem Besuch einer Heilpraktikerschule, umfangreichen therapeutischen Weiterbildungen sowie einer ausführlichen schriftlichen und mündlichen Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt, welches auch mein Aufsichtsorgan ist. Das erlaubt mir, den therapeutischen Ansatz flexibel an dich und dein konkretes Anliegen anzupassen, statt an ein vorgegebenes Verfahrensschema. Voraussetzung bleibt dabei immer eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Belastung als Ausgangspunkt der Behandlung. Welche Methoden ich anwende, erfährst du unter „Angebot".
Wie lange dauert eine Begleitung bei dir?
Das ist ganz individuell und richtet sich nach deinem Anliegen – eine pauschale Sitzungsanzahl gebe ich in der Regel nicht vor. Für die ersten drei bis fünf Sitzungen empfehle ich einen Abstand von etwa 14 Tagen, um Kontinuität aufzubauen und dem, was in Bewegung kommt, Zeit zu geben, sich zu setzen. Danach passen wir die Taktung gemeinsam an deinen Bedarf an – manche Klient:innen kommen dann monatlich, andere in größeren Abständen.Mir ist wichtig, dass die Arbeit nicht nur in der Praxis stattfindet: Übungen und Impulse, die wir gemeinsam erarbeiten, sind so gestaltet, dass du sie in deinen Alltag mitnehmen kannst. So wird Veränderung praktisch spürbar – nicht nur besprochen. Mehr zu meiner methodischen Arbeit findest du unter "Begleitung".
Was behandelst du nicht?
Ganz kurz zusammengefasst begleite ich nicht federführend:Akute Krisen (akute Suizidalität, akute Psychose) – siehe „Notfall"Suchterkrankungen mit akutem EntzugsbedarfSchizophrenie und andere Erkrankungen aus dem schizophrenen FormenkreisSchwere Depressionen – hier begleitend, nicht federführendBei Schizophrenie und anderen Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis ist eine durchgehende fachärztlich-psychiatrische Behandlung notwendig. Dafür bin ich nicht die richtige Ansprechperson – in diesem Fall verweise ich dich gerne an geeignete fachärztliche oder klinische Anlaufstellen weiter.Bei schweren depressiven Episoden ist eine medikamentöse Behandlung durch Fachärzt:innen häufig leitliniengerecht die Basis der Therapie. Hier ersetze ich diese ärztliche Behandlung nicht, sondern arbeite – wenn gewünscht und in Absprache mit dem behandelnden Facharzt bzw. der behandelnden Fachärztin – ergänzend an den Themen, die in meinem Bereich liegen: Nervensystem-Regulation, Beziehungsmuster, Selbstwahrnehmung, Umgang mit dem Erleben.Auch bei Suchterkrankungen mit akutem Entzugsbedarf ist der erste, sichere Schritt eine medizinisch begleitete Entgiftung – dafür bin ich nicht die richtige Ansprechperson, wohl aber für die Zeit danach, wenn es um Stabilisierung und die dahinterliegenden Themen geht.Bei ADHS biete ich keine diagnostische Abklärung an, wohl aber eine begleitende Prozessarbeit, wenn eine Diagnose bereits vorliegt oder parallel ärztlich abgeklärt wird.Bist du unsicher, ob dein Anliegen zu meinem Angebot passt? Sprich mich im Kennenlerngespräch offen darauf an – gemeinsam finden wir heraus, ob und wie ich dich sinnvoll unterstützen kann.
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